Wir haben die letzte Möglichkeit, persönliche Erinnerungen von den "vergessenen Helden" des antifaschistischen Widerstands aus den Reihen der Minderheitsmitglieder der Ersten Tschechoslowakischen Republik zu dokumentieren. Und letztendlich auch ihren Beitrag zum Freiheitskampf symbolhaft zu würdigen.
Obwohl sie heldenhaft gegen den Nationalsozialismus gekämpft hatten, fanden sie keine gebührende Würdigung. Wir sehen sie nicht auf den Veteranenparaden, sie fehlen in den Reihen der Dekorierten. Sie leben weit von ihrem Herkunftsland und sie erhalten keine ehrenvollen Einladungen zum Befreiung-Gedächtnistag. Solches Schicksal betraf den bedeutenden Teil des antifaschistischen Widerstands der Bewohner der Tschechoslowakei, die nicht Tschechen oder Slowaken waren. Die jüngsten von ihnen sind heute etwa achtzig Jahre alt und in ihrer früheren Heimat weiss man von ihnen kläglich wenig. Erst der Regierungsbeschluss vom 24. August 2005 öffnete den Weg zur Beilegung dieses Unbills und zur Überbrückung dieser dunklen Lücke in der Geschichte Tschechiens.
"Die Regierung der Tschechischen Republik brachte in ihrer Erklärung vom 24. August 2005 ihre tiefe Anerkennung gegenüber allen Personen aus den Reihen der ehemaligen tschechoslowakischen Bürger zum Ausdruck, insbesondere derer mit deutscher Nationalität, die vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Hoheitsgebiet der heutigen Tschechischen Republik lebten, die der Republik zur Zeit der Hitleraggression treu geblieben waren, sich aktiv am Kampf für ihre Befreiung beteiligten, bzw. durch das Naziregime verfolgt wurden. Die Regierung der Tschechischen Republik äußerte gleichfalls ihr Bedauern, dass einigen von ihnen nach dem Krieg nicht die verdiente Anerkennung zuteil geworden ist. Anstelle dessen wurden sie in Widerspruch zur damals gültigen rechtlichen Regelung im Zusammenhang mit den in der Nachkriegs-Tschechoslowakei gegen die sog. "feindliche Bevölkerung" ergriffenen Maßnahmen bestraft. Gegenüber allen derart geschädigten aktiven Nazigegnern hat die Regierung der Tschechischen Republik ohne Berücksichtigung ihrer späteren Staatszugehörigkeit und ihres späteren Aufenthaltsortes ihrer Entschuldigung Ausdruck verliehen."